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Gemeinde

St. Lorenzen

Wahlamt/Ortspolizei

Kontakt

Kontaktdaten von Wahlamt/Ortspolizei
AdresseFranz-Hellweger-Platz 2
39030 St. Lorenzen
ZimmerRathaus - 1. Stock
Telefon+39 0474 470 521
Faxnummer+39 0474 470 590
E-Mail (offiziell)info@stlorenzen.eu
Zertifizierte E-Mail-Adressestlorenzen.slorenzo@legalmail.it

Leiter der Organisationseinheit

MitarbeiterInnen

Formulare

Verordnungen

Verschiedenes Wahlamt:

  • Verzeichnis der Volksrichter
  • Unterschriftensammlungen für verschiedene Referenden

Ortspolizei:

  • Zeitweilige Schließung von Straßen
  • Straßenbeschilderung
  • Sonderbewilligungen (Fahren und Parken)
  • Invalidenparkscheine

Vereinbarung mit Gemeinde Bruneck:

Hundehaltung

Alle Hunde in der Provinz Bozen müssen mit einem Mikrochip versehen und in der landesweiten Hundedatenbank eingetragen sein. Der landestierärztliche Dienst führt ein Hundemelderegister.

Die Kennzeichnung und die Einschreibung in das Melderegister können entweder bei akkreditierten Freiberufstierärzten oder beim betrieblichen tierärztlichen Dienst des Südtiroler Sanitätsbetriebs erfolgen. Hunde, die als gefährlich eingestuft sind, werden in einen speziellen Abschnitt des Melderegisters eingetragen.

Das freie Herumstreunen von Hunden ist nicht erlaubt. Ein Hunde muss auf allen öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Flächen immer an einer maximal 1,5 m langen Leine geführt werden. Die jeweiligen Hundeeigentümer und -Halter sind verpflichtet, einen geeigneten Maulkorb für ihre Hunde bei sich zu haben. Dieser muss den Tieren auf Verlangen der Behörde oder falls Gefahr für die Unversehrtheit von Menschen und Tieren besteht, angebracht werden.

Werden streunende, herrenlose oder aggressive Hunde beobachtet, so ist dies dem tierärztlichen Dienst der Sanitätseinheit zu melden: Tel. +39 0474 586 550

Abmeldung: Die Abmeldung eines Hundes muss ebenfalls beim landestierärztlichen Dienst in Bruneck gemacht werden.

Entsorgung eines Hundekadavers: Es besteht die Möglichkeit, einen Hundekadaver bei der Mülldeponie in Bruneck - Puenland 1 zu entsorgen.

...zur Verordnung über die Haltung und Führung von Hunden.


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